Besuchsrechtsbegleitungen
Besuchsrechtsbegleitung ist in der ambulanten Familienpflege eine sozialpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei dem getrennt-lebenden Elternteil, dem die elterliche Sorge oder die faktische Obhut nicht zusteht.
Das Kind erhält einen geschützten, kinderfreundlichen Rahmen, in dem ihm eine konfliktfreie Begegnung ermöglicht wird. Es kann den Kontakt und die Beziehung trotz erschwerten Bedingungen pflegen.
Die Besuchsrechtsbegleitung wird nachfolgend mit den neuen rechtlichen Begriffen gemäss KFSG dargestellt.
Begleitete Ausübung des Besuchsrechts: | Kinder, die nicht mit beiden Eltern im selben Haushalt leben | Dem Kind wird eine konfliktfreie Begegnung ermöglicht |
Begleitete Übergabe bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts: | Kinder, die nicht mit beiden Eltern im selben Haushalt leben | Das Kind wird bei der Übergabe zu Beginn und am Ende der vereinbarten Begegnungszeit begleitet |
Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, Vater und Mutter zu kennen und sie treffen zu können. Für die Entwicklung des Kindes, seiner körperlichen und seelischen Gesundheit ist es förderlich den Kontakt mit seinen Eltern zu pflegen. Das begleitete Besuchsrecht bezweckt der Gefährdung des Kindes wirksam zu begegnen, Krisensituationen zu entschärfen und Ängste abzubauen. Das Kind soll durch die Hilfestellung der Fachperson an Sicherheit und Vertrauen gewinnen und so eine Verbesserung der Beziehung erfahren.
Kosten
Die gesamten Kosten der Besuchsrechtsbegleitung werden dem kantonalen Jungendamt Bern oder der KESB verrechnet. Die Verantwortung der Finanzierung liegt bei der zuweisenden Stelle. Das Einfordern einer Kostenbeteiligung der Familie ist Sache der zuweisenden Stelle.
Stundenansatz
Der Stundenansatz der Besuchsrechtsbegleitung beträgt Fr. 124.00